Rahmenbedingungen

Wer kann ein FSJ/BFD unter 27 Jahren machen?

Offene und motivierte junge Menschen bis 27 Jahren, die ihre Schulpflicht erfüllt haben, können ein Freiwilliges Soziales Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst bei Diakoneo leisten. Für Personen über 27 Jahren gibt es die Möglichkeit eines Bundesfreiwilligendienstes (BFD ü27). Ein Schulabschluss ist für einen Freiwilligendienst nicht zwingend erforderlich.

Einsatzzeit

Ein Freiwilligendienst dauert in der Regel 12 Monate und kann bei Bedarf auf 18 Monate verlängert werden. In der Regel beginnt der Freiwilligendienst im August, September oder Oktober. Ein späterer Einstieg ist nach Vereinbarung jedoch auch möglich.

Die wöchentliche Dienstzeit beträgt im FSJ/BFD unter 27 Jahren 40 Stunden pro Woche. Auf Antrag und unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein Freiwilligendienst in Teilzeit (mind. 21 Stunden pro Woche) möglich.

Während eines zwölfmonatigen Einsatzes besteht ein Urlaubsanspruch von 30 Tagen.

Individuelle Begleitung ab dem Vorstellungsgespräch

Vom Vorstellungsgespräch an beraten und begleiten wir unsere Freiwilligen. Im Einzelgespräch klären wir individuelle Interessen und Neigungen, um dann gemeinsam nach einer geeigneten Einsatzstelle zu suchen.

Auch während des Freiwilligenjahres stehen wir mit Rat und Tat zur Seite. Neben den Bezugspersonen in den Einsatzstellen hat jede*r Freiwillige auch bei Diakoneo Freiwilligendienste eine*n persönliche*n Ansprechpartner*in für die Begleitung während des Freiwilligenjahrs. Gemeinsam gestalten wir z.B. die Seminarwochen und Bildungstage. Bei unseren Seminarangeboten geht es darum, die Erfahrungen aus der Arbeit zu reflektieren, aber auch um die persönliche und individuelle Weiterentwicklung jedes Einzelnen.

Finanzielles

Unsere Freiwilligen erhalten ein monatliches Taschen- und Verpflegungsgeld während der gesamten Dienstzeit. Zusätzlich übernehmen wir die nötigen Sozialversicherungsbeiträge und stellen, wenn möglich, bei Bedarf eine Unterkunft zur Verfügung.

Der Anspruch auf Kindergeld besteht auch während des Freiwilligendienstes weiterhin nach den bundesweiten Regelungen.